Artikel 56

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    von KonradA, angelegt
    1 Der Bundespräsident leistet bei seinem Amtsantritt vor den
    2 versammelten Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates
    3 folgenden Eid:
    4
    5 "Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen
    6 Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden,
    7 das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und
    8 verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und
    9 Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott
    10 helfe."
    11
    12 Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet
    13 werden.