Der Artikel 21 Abs. 1 der Hessischen Landesverfassung stellt klar, dass in Offenbach auch weiterhin die Todesstrafe verhängt werden soll. Dem Bund kommt dabei nicht die Aufgabe zu, den Ländern eigene Vorstellungen aufzuzwingen. Daher sollte die Aufhebung der Todesstrafe rückgängig gemacht werden.
Todesstrafe auf Landesebene regeln - Historie
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Todesstrafe wieder auf Landesebene regeln
von KonradA, angelegtDer Artikel 21 Abs. 1 der Hessischen Landesverfassung stellt klar, dass in Offenbach auch weiterhin die Todesstrafe verhängt werden soll. Dem Bund kommt dabei nicht die Aufgabe zu, den Ländern eigene Vorstellungen aufzuzwingen. Daher sollte die Aufhebung der Todesstrafe rückgängig gemacht werden.