Todesstrafe auf Landesebene regeln - Historie

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  • Todesstrafe Todesstrafe wieder auf Landesebene regeln

    von KonradA, angelegt

    Der Artikel 21 Abs. 1 der Hessischen Landesverfassung stellt klar, dass in Offenbach auch weiterhin die Todesstrafe verhängt werden soll. Dem Bund kommt dabei nicht die Aufgabe zu, den Ländern eigene Vorstellungen aufzuzwingen. Daher sollte die Aufhebung der Todesstrafe rückgängig gemacht werden.

  • Todesstrafe wieder auf Landesebene regeln

    von KonradA, angelegt

    Der Artikel 21 Abs. 1 der Hessischen Landesverfassung stellt klar, dass in Offenbach auch weiterhin die Todesstrafe verhängt werden soll. Dem Bund kommt dabei nicht die Aufgabe zu, den Ländern eigene Vorstellungen aufzuzwingen. Daher sollte die Aufhebung der Todesstrafe rückgängig gemacht werden.