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Gottesbezug aus Artikel 56 (Amtseid) entfernen


Obwohl unser Staat sich selbst als weitgehend sekulär versteht werden religiösen Themen sowie der Kirche im Grundgesetz an verschiedener Stelle Rechnung getragen. In einer Deutschen Verfassung haben solche Andeutungen jedoch keinen Platz, sie sollten entfernt werden.


Diskussionen

Versionen


  • 1 (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten
    2 und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
    3
    4 (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen
    5 und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder
    6 menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der
    7 Gerechtigkeit in der Welt.
    8
    9 (3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung,
    10 vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar
    11 geltendes Recht.

  • 1 Der Bundespräsident leistet bei seinem Amtsantritt vor den
    2 versammelten Mitgliedern des Bundestages und des
    3 Bundesrates folgenden Eid:
    4
    5 "Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen
    6 Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm
    7 wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren
    8 und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und
    9 Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde."
    10
    11 Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet
    12 werden.
    13

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