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Rederecht stärken


Ausdrucksfreiheit zusätzlich zur Meinungsfreiheit in der Verfassung verankern um sicher zu stellen dass Redefreiheit ein gut beschützt Gut bleibt


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Versionen


  • 1 (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung auf jede erdenkliche
    2 Art frei zu äußern, auszudrücken und zu verbreiten und sich
    3 aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu
    4 unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der
    5 Berichterstattung durch sämtliche Medien werden
    6 gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    7
    8 (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften
    9 der allgemeinen Gesetze, die gesetzlichen Bestimmungen zum
    10 Schutze der Jugend und das Recht der persönlichen Ehre
    11 können diese Rechte einschränken. Eine Zensur findet in
    12 keinem Falle statt.
    13
    14 (3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.
    15 Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur
    16 Verfassung und der Menschenrechte.

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