Beschluss: Artikel 56

Originalversion

1 Der Bundespräsident leistet bei seinem Amtsantritt vor den
2 versammelten Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates
3 folgenden Eid:
4
5 "Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen
6 Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden,
7 das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und
8 verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und
9 Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott
10 helfe."
11
12 Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet
13 werden.

Der Text verglichen mit der Originalversion

1 Der Bundespräsident leistet bei seinem Amtsantritt vor den
2 versammelten Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates
3 folgenden Eid:
4
5 "Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen
6 Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden,
7 das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und
8 verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und
9 Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott
10 helfe."
11
12 Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet
13 werden.

Vorschlag

  1. Bewerten Sie die Original- und die eingebrachten Versionen eines Beschlusses, indem Sie über die Pfeile Ihre Zustimmung (hoch) oder Ablehnung (runter) ausdrücken. Sie können dabei auch mehreren Versionen zustimmen oder diese ablehnen.

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