Beschluss: Artikel 56
Originalversion
1 | Der Bundespräsident leistet bei seinem Amtsantritt vor den |
2 | versammelten Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates |
3 | folgenden Eid: |
4 | |
5 | "Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen |
6 | Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, |
7 | das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und |
8 | verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und |
9 | Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott |
10 | helfe." |
11 | |
12 | Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet |
13 | werden. |
Der Text verglichen mit der Originalversion
1 | Der Bundespräsident leistet bei seinem Amtsantritt vor den |
2 | versammelten Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates |
3 | folgenden Eid: |
4 | |
5 | "Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen |
6 | Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, |
7 | das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und |
8 | verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und |
9 | Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott |
10 | helfe." |
11 | |
12 | Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet |
13 | werden. |
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